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Das Leistungsschutzrecht für Presseveröffentlichungen gegenüber Online-Plattformen

IT-RechtRA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)jusIT 2022/55jusIT 2022, 127 Heft 4 v. 1.9.2022

Mit dem Inkrafttreten - auch der flankierenden urheberstrafrechtlichen Bestimmungen11§ 86 Abs 1 Z 7 iVm § 91 UrhG. am 1. 4. 2022 - verfügen Hersteller von Presseveröffentlichungen seit der Urheberrechts-Novelle 202122Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz, das Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 und das KommAustria-Gesetz geändert werden (Urheberrechts-Novelle 2021 - Urh Nov 2021), BGBl I 244/2021. über ein eigenes Leistungsschutzrecht, das es ihnen ermöglichen soll, selbst gegen die "Online-Freibeuterei" in (großen) Kommunikationsplattformen vorzugehen. Der folgende Beitrag versucht, einen ersten Überblick zu geben und die unionsrechtlichen Hintergründe offenzulegen.

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