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OGH: Territoriale Lizenzen im Urheberrecht nicht kartellrechtswidrig

IT-Recht JudikaturKartellrechtBearbeiter: Thomas Rainer SchmittjusIT 2022/43jusIT 2022, 101 Heft 3 v. 24.6.2022

UrhG: § 4

AEUV: Art 56, 101

Die Übertragung eines Sportereignisses mit mannigfaltiger Kameraführung (mit 14 Kameraeinstellungen) und Bildregie (Wiederholungen, Zeitlupe-Sequenzen, Analysen, Einblendungen von Grafiken und anderen Gestaltungsmitteln) ist als Werk der Filmkunst nach § 4 UrhG zu qualifizieren.

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