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BGH: Angaben im Impressum können Zuständigkeit begründen

IT-Recht JudikaturBGH-ReportBearbeiter: Sebastian MeyerjusIT 2022/7jusIT 2022, 19 Heft 1 v. 25.2.2022

VO (EU) 1215/2012 : Art 7

Die Angabe einer vom Hauptsitz abweichenden Betriebsstätte im Impressum einer Website darf ein Kunde, der über diese Website ein Vertragsangebot abgibt, in der Regel dahin verstehen, dass die angegebene Stelle im Namen des Stammhauses die Leistungen anbietet, Vertragsangebote entgegennimmt und ggf deren Annahme erklärt.

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