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BVwG: Data Breach durch unbeaufsichtigt abgestellten Postsack eines Zustellunternehmens

Datenschutz & E-Government JudikaturDatenschutzrechtBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2021/94jusIT 2021, 254 Heft 6 v. 20.12.2021

VO (EU) 2016/679 : Art 4 Z 6, Art 5 Abs 1 lit b und f, Art 32 Abs 1 und 2, Art 33, Art 83 Abs 4 lit a

DSG: § 1

Für ein Dateisystem iSv Art 4 Z 6 DS-GVO reicht es aus, wenn personenbezogene Daten nach bestimmten Kriterien so strukturiert sind, dass sie in der Praxis zur späteren Verwendung leicht wiederauffindbar sind. Spezifische Kartotheken oder Verzeichnisse oder andere der Recherche dienende Ordnungssysteme sind nicht erforderlich. Eine Strukturierung nach bloß geografischen Merkmalen reicht aus.

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