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OGH: "Identitätsdiebstahl" von Politiker auf Twitter ist keine Satire

IT-Recht JudikaturOGHBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2020/66jusIT 2020, 184 Heft 5 v. 21.10.2020

ABGB: §§ 16, 43

UrhG: § 78

Für die Kommunikation in sozialen Netzwerken, wie insb auf Twitter, ist die ausgeprägte Flüchtigkeit der Meinungsäußerung typisch. Solche Kommunikationsformen bieten ein großes Potenzial für Persönlichkeitsverletzungen, weil die Mitteilungen einfach gestaltet sind, nur flüchtig betrachtet werden und kurzfristigen Aufmerksamkeitsregeln folgen.

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