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Vom Inkasso zur Auskunftei - zur Zulässigkeit der Übermittlung bonitätsrelevanter Daten

Datenschutz & E-GovernmentMartin Baumann, BSc, LL.M./Mag. Marco BlocherjusIT 2020/53jusIT 2020, 146 Heft 4 v. 24.8.2020

Inkassoinstitute verarbeiten anlässlich ihrer gewerblichen Tätigkeit eine Vielzahl bonitätsrelevanter Informationen über das Zahlungsverhalten betroffener Personen. Für Auskunfteien über Kreditverhältnisse liefern diese Daten einen immensen Mehrwert für die Einschätzung der Kreditwürdigkeit. Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Übermittlung solcher Bonitätsdaten soll in diesem Beitrag beleuchtet werden.

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