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EuGH: Rücktrittsrecht bei Architektenvertrag über die Planung eines Einfamilienhauses

IT-Recht JudikaturEuGHBearbeiterin: Sonja JanischjusIT 2020/47jusIT 2020, 135 Heft 4 v. 24.8.2020

RL 2011/83/EU : Art 2 Z 3, 4, Art 3 Abs 3 lit f, Art 16 lit c

FAGG: § 1 Abs 2 Z 7, § 18 Abs 1 Z 1, 3

Verträge über die Planung eines neu zu errichtenden Einfamilienhauses sind grundsätzlich vom Anwendungsbereich des FAGG erfasst. Architektenverträge fallen nur dann unter den Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 7 FAGG ("Bau von neuen Gebäuden"), wenn eine enge Verknüpfung mit der tatsächlichen Errichtung neuer Gebäude vorliegt.

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