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DSB: Löschung aus der Warnliste der Banken

Datenschutz & E-Government JudikaturDSBBearbeiter: Dietmar JahneljusIT 2020/30jusIT 2020, 82 Heft 2 v. 27.4.2020

VO (EU) 2016/679 : Art 5 Abs 1 lit a und lit d, Art 6 Abs 1 lit f, Art 17 Abs 1

BWG: § 39 Abs 2 und Abs 2b

Pflicht zur Löschung von 35 Jahre alten Zahlungserfahrungsdaten aus der Warnliste der Banken: Nur aktuelle Daten bzw jüngere Zahlungserfahrungen erlauben eine korrekte Einschätzung und sind iSd Art 5 Abs 1 lit d DSGVO sachlich richtig und auf dem neuesten Stand. Bei 35 Jahre alten Zahlungserfahrungsdaten kann jedenfalls keine Rede davon sein, dass diese geeignet wären, ein aktuelles Bild der Realität abzugeben.

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