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Das "Medienprivileg" in der Rechtsprechung der Datenschutzbehörde11Der vorliegende Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Rechtsmeinung des Autors wieder.

Datenschutz & E-GovernmentDr. Matthias SchmidljusIT 2020/20jusIT 2020, 54 Heft 2 v. 27.4.2020

§ 9 DSG sieht zugunsten der journalistischen Berichterstattung weitreichende Ausnahmen von der DSGVO vor. Während die Datenschutzbehörde anfänglich § 9 DSG weit auslegte und ihre Zuständigkeit zur Behandlung von Beschwerden verneinte, gehen die jüngeren Entscheidungen von einer restriktiveren Auslegung und einer Abwägung im Einzelfall aus.

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