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DSB: Mitwirkungspflicht und Identitätsnachweis beim Auskunftsbegehren

Datenschutz & E-Government JudikaturDSBBearbeiter: Dietmar JahneljusIT 2020/13jusIT 2020, 40 Heft 1 v. 17.2.2020

VO (EU) 2016/679 : Art 12 Abs 6, Art 15 Abs 1

BWG: § 38

Ein explizites Rechtsschutzinteresse ist keine Voraussetzung für ein Auskunftsersuchen nach Art 15 DS-GVO, da das Recht auf Auskunft jeder natürlichen Person voraussetzungslos zusteht.

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