vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Der Geltungsbereich des DSG und der DS-GVO für öffentlich zugängliche Daten

Datenschutz & E-GovernmentMMag. Theresia Leitinger, M.A.I.S., Mag. Thomas SchwabjusIT 2019/72jusIT 2019, 204 Heft 5 v. 24.10.2019

Der Beitrag behandelt die Frage, ob der Schutzbereich des DSG und der DS-GVO auch für veröffentlichte Daten11 Anm: Spricht dieser Beitrag "veröffentlichte" oder "öffentlich zugängliche Daten" an, sind stets "allgemein verfügbare Daten" bzw "medial verfügbare Daten" gemeint. Lediglich der "Einmalöffentlichkeit" zugängliche Daten, wie etwa bei einem öffentlichen Prozess genannte Generalien der Prozessparteien, sind nicht Gegenstand der Untersuchung. Zur öffentlichen Verfügbarkeit von Daten auf Social Media siehe Greifeneder, Forensische Sicherstellung und Auswertung von Facebook-Beiträgen, Sachverständige 2017, 218. gilt und ob die Verarbeitung öffentlich zugänglicher Daten eine Informationspflicht des Verantwortlichen auslöst.

» Deskriptoren: Veröffentlichte Daten, Betroffenenrechte, Informationspflicht, Grundrecht auf Datenschutz, Handynummer, E-Mail-Adresse, personenbezogene Daten

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte