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DSB: Bilddaten als nicht-sensible Daten

Datenschutz & E-Government JudikaturDatenschutzrechtBearbeiter: Dietmar JahneljusIT 2019/32jusIT 2019, 89 Heft 2 v. 26.4.2019

VO (EU) 2016/679 : Art 9 Abs 1

DSG: § 7 Abs 3

Die Verwendung von personenbezogenen Bilddaten für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung und Statistik unterliegt der Sondervorschrift des § 7 DSG und nicht den §§ 12 und 13 DSG.

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