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EuGH: Urheberrechtsverletzung durch Einstellen einer bereits im Internet frei zugänglichen Fotografie auf eine andere Website

IT-Recht JudikaturEuGHBearbeiterin: Astrid Graf-WintersbergerjusIT 2018/64jusIT 2018, 182 Heft 5 v. 30.10.2018

RL 2001/29/EG : Art 3 Abs 1

UrhG: § 18a

Das Einstellen einer Fotografie auf eine Webseite ist eine "öffentliche Wiedergabe" iSd Art 3 Abs 1 der RL 2001/29/EG , wenn die Fotografie zuvor ohne beschränkende Maßnahme, die ihr Herunterladen verhindert, und mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers auf einer anderen Website veröffentlicht worden ist, weil damit ein "neues Publikum" erreicht wird.

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