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Informationspflichten bei der Erhebung von Daten nach der DS-GVO**Dieser Beitrag wurde auch publiziert in Bergauer/Jahnel/Mader/Staudegger (Hrsg), jusIT Spezial: DS-GVO (2018) 67.

Datenschutz & E-GovernmentDr. Raffaela Zillner, LL.M.jusIT 2018/43jusIT 2018, 113 Heft 3 v. 27.6.2018

Datenschutzrecht, Informationspflicht, Transparenz, Modalitäten der Informationserteilung, Datenverarbeitung, Erhebung von Daten, personenbezogene Daten, DS-GVO

VO (EU) 2016/679 : Art 5, Art 12, Art 13, Art 14

Bei der Erhebung personenbezogener Daten müssen nach der DS-GVO künftig zahlreiche Informationspflichten erfüllt werden. Neben konkreten Vorgaben, welche Informationen erteilt werden müssen, gibt die DS-GVO auch vor, auf welche Art und Weise die Informationserteilung zu erfolgen hat. Dabei wird grundsätzlich unterschieden, ob die Daten bei der betroffenen Person selbst erhoben werden oder aus anderer Quelle stammen. Diesen erhöhten Informationspflichten liegt der Grundsatz der Transparenz zugrunde, aufgrund dessen betroffene Personen genau

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