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VfGH: Hohe Geldstrafen durch FMA zulässig

Datenschutz & E-Government JudikaturVfGHBearbeiter: Dietmar JahneljusIT 2018/29jusIT 2018, 79 Heft 2 v. 30.4.2018

B-VG: Art 91

BWG: § 99d

Die Verhängung hoher Geldstrafen durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde ist nicht verfassungswidrig (Judikaturänderung).

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