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BGH: Sofortüberweisung als einzige unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit in Online-Shops

IT-Recht JudikaturBGHBearbeiter: Sebastian MeyerjusIT 2017/95jusIT 2017, 231 Heft 6 v. 20.12.2017

BGB: § 312a Abs 4 Nr 1

Die Vorschrift des § 312a Abs 4 Nr 1 BGB ist als Klauselverbot mit Wertungsmöglichkeit iSv § 308 BGB ungeachtet der Verbraucherrechte-Richtlinie anwendbar.Ein Zahlungssystem, das einem erheblichen Teil der Kunden ein vertragswidriges Verhalten abverlangt, ist als einzige unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit iSv § 312a Abs 4 Nr 1 BGB nicht zumutbar.

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