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Gesetzgebungsmonitor: Auskunft aus dem neu eingeführten Kontenregister nach der StPO

IT-RechtUniv.-Ass. Mag. Diana Maria Carina Bernreiter, Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und KriminologiejusIT 2016/101jusIT 2016, 232 Heft 6 v. 21.12.2016

Im Rahmen der Steuerreform 2015/2016 wurde mit dem "Bankenpaket" ua die Einrichtung eines zentral vom BMF geführten Registers über alle Konten und Depots, die in Österreich geführt werden, vorgesehen.11Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert, das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Kontenregisters und die Konteneinschau (Kontenregister- und Konteneinschaugesetz - KontRegG), das Bundesgesetz über die Meldepflicht von Kapitalabflüssen und von Kapitalzuflüssen (Kapitalabfluss-Meldegesetz) und das Bundesgesetz zur Umsetzung des gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz - GMSG) erlassen, das EU-Amtshilfegesetz und das Amtshilfe-Durchführungsgesetz geändert werden, BGBl I 116/2015; ua als Maßnahme zur Betrugsbekämpfung zur Gegenfinanzierung der Tarifsenkung (siehe Gröhs/Lebenbauer, Maßnahmenpaket zur Betrugsbekämpfung: Neue Kontrollmaßnahmen schüren das Netz enger, JSt 2016/1, 34). Das sog "Kontenregister" soll nach internationalen Vorbildern der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit bei der Durchführung von gerichtlichen Strafverfahren, verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren und bei der Abgabenerhebung des Bundes dienen. Bisher war zur Feststellung, ob eine Person Konten bei Kreditinstituten hat, eine sog "Fachverbandsabfrage" notwendig, die an nahezu 800 Kreditinstitute geschickt wurde.22ErlRV 685 BlgNR XXV. GP , 3. In diesem Zusammenhang wurde auch die Durchbrechung des Bankgeheimnisses im gerichtlichen Strafverfahren (vgl § 38 Abs 2 Z 1 BWG)33Bundesgesetz über das Bankwesen (Bankwesengesetz - BWG), BGBl 532/1993. neu geregelt: Für den Zugang zu den dem Kontenregister zu entnehmenden Informationen, die als solche grundsätzlich dem Bankgeheimnis unterliegen, soll künftig keine gerichtliche Be-

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