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BGH: Einladungs-Mails sind eine unzumutbare Belästigung

IT-Recht JudikaturBGH-ReportBearbeiter: Oliver Scheider/Sebastian MeyerjusIT 2016/99jusIT 2016, 228 Heft 6 v. 21.12.2016

UWG: § 7 Abs 1 und 2, § 5 Abs 1

Einladungs-Mails, die der Anbieter eines sozialen Netzwerks im Internet an Empfänger sendet, die nicht Mitglieder des sozialen Netzwerks sind und in den Erhalt der E-Mails nicht ausdrücklich eingewilligt haben, stellen eine unzumutbare Belästigung iSd § 7 Abs 2 Nr 3 dUWG dar.

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