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BVwG: Falsche Adressierung eines Auskunftsbegehrens führt zur Zurückweisung der Auskunftsbeschwerde

Datenschutz & E-Government JudikaturDatenschutzrechtBearbeiter: Alexander FlendrovskyjusIT 2016/73jusIT 2016, 161 Heft 4 v. 25.8.2016

DSG 2000: § 26 Abs 1, § 31

AVG: § 13 Abs 3

Ist ein Auskunftsbegehren nicht an jenen Adressaten gerichtet, der nach dem Beschwerdevorbringen zur Auskunftserteilung verpflichtet ist, so ist die Beschwerde von der DSB nach § 13 Abs 3 AVG iVm § 31 Abs 4 DSG 2000 zurückzuweisen.

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