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OLG Wien: AGB Mobilfunk

IT-Recht JudikaturOLG WienBearbeiterin: Susanne ForizsjusIT 2015/24jusIT 2015, 60 Heft 2 v. 29.4.2015

KSchG: § 6 Abs 3

TKG 2003: § 25 Abs 3

Die Klausel "Eine Kündigung des Kunden infolge von AGB-Änderungen gem. § 25 Abs. 3 TKG 2003 wird mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der abgeänderten AGB wirksam" ist nach Ansicht des OLG Wien intransparent iSd § 6 Abs 3 KSchG, da der Kunde nicht erkenne, dass die Kündigung auch schon bereits zu einem früheren Zeitpunkt wirksam sei.

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