DSG: § 1 Abs 2
SPG: § 65 Abs 1
Verfassungswidrigkeit von § 65 Abs 1 SPG idF BGBl I 13/2012 betreffend die Voraussetzungen für eine erkennungsdienstliche Behandlung, weil der Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz nicht hinreichend konkretisiert und begrenzt war.