RL 2001/29/EG : Art 5 Abs 2 lit a und b, Art 5 Abs 2 lit c, Art 5 Abs 3 lit n, Art 5 Abs 5
1. Art 5 Abs 3 lit n RL 2001/29/EG stellt auf abgeschlossene Lizenz- oder Nutzungsvereinbarungen ab, nicht auf bloße Vertragsangebote.
2. Im Rahmen von Art 5 Abs 3 lit n RL 2001/29/EG sind die Mitgliedstaaten befugt, auch die Digitalisierung analoger Werke zu erlauben, um die Wiedergabe dieser Werke auf Terminals in der Einrichtung zu ermöglichen. Dem steht nicht entgegen, dass das konkrete Werk auch in digitaler Form angeboten wird.