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OGH: Zur schlüssigen Rechtseinräumung betreffend Internetnutzung im Jahr 1995

IT-Recht JudikaturOGHBearbeiterin: Elisabeth StaudeggerjusIT 2014/66jusIT 2014, 142 Heft 4 v. 19.8.2014

ABGB: §§ 914 f

UrhG: §§ 24 ff

Die uneingeschränkte Nutzungseinräumung für "Prospekte und Werbung" umfasst alle zur Verfügung stehenden Medien, wie zB TV, Internet usf.

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