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EuGH: Keine Urheberrechtsverletzung durch Cache- und Bildschirmkopien

IT-Recht JudikaturEuGHBearbeiter: Thomas Rainer SchmittjusIT 2014/60jusIT 2014, 136 Heft 4 v. 19.8.2014

RL 2001/29/EG : Art 5 Abs 1, 5

Die bei Betrachtung einer Internetseite auf dem Bildschirm erstellten Kopien (Bildschirmkopien) sind flüchtige Vervielfältigungen gem Art 5 Abs 1 InfoSoc-RL, weil ihre Lebensdauer auf das Nötige beschränkt bleibt und sie automatisch gelöscht werden, sobald ihre Funktion erfüllt wurde.

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