Auch bei der 2. Auflage des handlichen Kurzkommentars zum DSG 2000 haben die Herausgeber schnell reagiert: Schon wenige Tage nach dem Inkrafttreten der DSG-Novelle 2014 steht die aktualisierte Ausgabe des "kleinen" DSG-Kommentars zur Verfügung. Einzuarbeiten waren va die neuen Regelungen zum Registrierungsverfahren (DVR-Online) und die DSG-Novelle 2014. Mit dieser wurde die "Datenschutzbehörde" als neue Kontrollstelle iSd Art 28 DS-RL in Form einer monokratischen Behörde eingerichtet, die ab 1. 1. 2014 auch alle bei der Datenschutzkommission anhängigen Verfahren übernimmt. Gegen Bescheide der DSB ist nunmehr aufgrund der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 das neu geschaffene Bundesverwaltungsgericht im Wege einer Bescheid- oder Säumnisbeschwerde anzurufen. Die Möglichkeit der Revision an den VwGH besteht nur mehr gegen Erkenntnisse, bei denen eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu klären ist.