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Landesgesetzblatt authentisch im RIS

RechtsinformationMatthias RinghofjusIT 2014/16jusIT 2014, 34 Heft 1 v. 18.2.2014

Das BGBl wird seit zehn Jahren authentisch im RIS kundgemacht. Zum 1. 1. 2014 sind die Länder Kärnten, Steiermark, Tirol und Wien diesem Beispiel gefolgt. Der Beitrag stellt nach einem kurzen Überblick über die Entwicklung der Kundmachung von Landesrecht im Internet die neue RIS-Anwendung "Landesgesetzblätter authentisch" zum Stand 10. 1. 2014 vor.

Deskriptoren: Rechtsinformation, Landesgesetzblatt, authentische Kundmachung, RIS

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