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Rechtssicherer Umgang mit elektronischen Accounts ausgeschiedener Mitarbeiter

IT-RechtRA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)**Anwalt.Thiele@eurolawyer.at ; Näheres unter http://www.eurolawyer.at jusIT 2014/1jusIT 2014, 1 Heft 1 v. 18.2.2014

Bei erlaubter Privatnutzung der betriebseigenen Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) hat der ausscheidende Arbeitnehmer idR in seinem E-Mail-Account sowohl private als auch betriebliche Nachrichten empfangen, versendet und abgespeichert. Ähnlich verhält es sich mit den Dateien auf der Festplatte seines Dienst-PCs bzw Firmen-Smartphones oder Tablets. Es kann sich dabei um personenbezogene Daten sowohl aus Unternehmenssicht als auch aus Sicht des Beschäftigten handeln.1)1)Vgl zum möglichen Perspektivenwechsel grundlegend Jahnel, OGH: Kein Schutz von Unternehmensdaten nach dem DSG? RdW 2005, 200 mwN. Der Beitrag erörtert ausgehend von der gewissermaßen vorgelagerten Rsp2)2)Siehe dazu gleich unten Punkt 1. in Deutschland die arbeits- und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen und versucht Lösungsvorschläge für den rechtssicheren Umgang mit Privatdateien und E-Mail-Adressen von Mitarbeitern nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu geben.

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