Bei erlaubter Privatnutzung der betriebseigenen Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) hat der ausscheidende Arbeitnehmer idR in seinem E-Mail-Account sowohl private als auch betriebliche Nachrichten empfangen, versendet und abgespeichert. Ähnlich verhält es sich mit den Dateien auf der Festplatte seines Dienst-PCs bzw Firmen-Smartphones oder Tablets. Es kann sich dabei um personenbezogene Daten sowohl aus Unternehmenssicht als auch aus Sicht des Beschäftigten handeln.1) Der Beitrag erörtert ausgehend von der gewissermaßen vorgelagerten Rsp2) in Deutschland die arbeits- und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen und versucht Lösungsvorschläge für den rechtssicheren Umgang mit Privatdateien und E-Mail-Adressen von Mitarbeitern nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu geben.