Der Beitrag beschäftigt sich mit den datenschutzrechtlichen Erfordernissen der Installierung einer Whistleblowing-Hotline und dabei insb mit der Bindung der Genehmigung bzw Registrierung durch die DSK an den Abschluss einer Betriebsvereinbarung. Da zu dieser Frage sowohl bereits Rsp als auch (kritische) Lit vorliegt, versucht der Beitrag, va in der bisherigen Diskussion weniger im Vordergrund stehende Aspekte zu beleuchten. Der Autor gibt dabei einen Überblick über den Stand von Lit und Rsp, bietet aber auch eigene (sowohl rechtsdogmatische als auch rechtspolitische) Auffassungen und Positionierungen an.