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VwGH: Wiedereinsetzung bei Bekanntgabe einer falschen E-Mail-Adresse

IT-Recht JudikaturVwGHBearbeiter: Dietmar JahneljusIT 2013/98jusIT 2013, 210 Heft 6 v. 13.12.2013

AVG: §§ 13, 71 Abs 1 Z 1

Wenn der Beschwerdeführer unmittelbar vor Ablauf der Frist im Wege der ihm im erstinstanzlichen Straferkenntnis bekannt gegebenen E-Mail-Adresse an die Behörde herantritt und dies fehlschlägt, liegt ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis vor.

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