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VwGH: Echtzeitüberwachung

Datenschutz & E-Government JudikaturVwGHBearbeiter: Dietmar JahneljusIT 2013/91jusIT 2013, 192 Heft 5 v. 29.10.2013

DSG 2000: § 17 Abs 1, § 24 Abs 1, § 52 Abs 2 Z 1 und 4

VStG § 1 Abs 2

Eine Videoüberwachungsanlage in Form einer Echtzeitüberwachungsanlage ohne Aufzeichnung der Bilder ist keine Datenanwendung iSd DSG 2000 (Rechtslage vor der DSG-Novelle 2010).

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