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VwGH: Unerwünschte Telefonanrufe zu Werbezwecken an Einzelunternehmer

IT-Recht JudikaturVwGHBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2013/83jusIT 2013, 174 Heft 5 v. 29.10.2013

TKG 2003: § 107 Abs 1 Z 1, § 109 Abs 4 Z 8

VStG § 9 Abs 1

1. Das Verbot unerbetener Anrufe nach § 107 Abs 1 TKG (sog "Cold Calling-Verbot") macht für die geschützten Teilnehmer keine Unterscheidung zwischen Konsumenten, Unternehmern oder Gewerbetreibenden; die Regelung schützt daher alle Teilnehmer in ihrer Privatsphäre gleichermaßen.

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