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OGH: Ungenehmigte Werbung mit Poolbildern im Internet verletzt das Zurverfügungstellungsrecht des Fotografen

IT-Recht JudikaturOGHBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2013/81jusIT 2013, 172 Heft 5 v. 29.10.2013

UrhG: §§ 16, 18a, 81 Abs 1

1. Wer unbefugt Sprachwerke, Lichtbilder, Lichtbild- oder Filmwerke in einen Internetauftritt zum interaktiven Abruf eingliedert, verstößt gegen das Verwertungsrecht des Urhebers bzw Leistungsschutzberechtigten nach § 18a UrhG.

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