vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EuGH: Verurteilung Schwedens wegen nicht fristgerechter Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie

Datenschutz & E-Government JudikaturEuGHBearbeiter: Dietmar JahneljusIT 2013/68jusIT 2013, 150 Heft 4 v. 26.8.2013

AEUV Art 260

RL 2006/24/EG

Das Königreich Schweden hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art 260 AEUV verstoßen, dass es nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, die sich aus dem Urteil des EuGH vom 4. 2. 2010, C-185/09 , betreffend die Nichtumsetzung der Vorschriften der RL 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, ergeben und dass es nicht fristgerecht die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte