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New Media Online - Medienrechtliche Meldepflicht für Websites mit Video on Demand Channel

IT-RechtRA Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)**Anwalt.Thiele@eurolawyer.at ; Näheres unter http://www.eurolawyer.at jusIT 2013/39jusIT 2013, 81 Heft 3 v. 26.6.2013

"Anbieter von Mediendiensten auf Abruf" haben gem § 9 Abs 1 AMD-G11Bundesgesetz über audiovisuelle Mediendienste (AMD-G) BGBl I 2001/84, mehrfach novelliert, idF BGBl I 2010/50. ihre Tätigkeit spätestens zwei Wochen vor Aufnahme der zuständigen Regulierungsbehörde, dh der KommAustria, anzuzeigen. Diese Meldepflicht im Umfang der gesetzlichen Vorgaben nach § 9 Abs 2 AMD-G iVm §§ 10, 11 AMD-G ist durch Verwaltungsstrafen sanktioniert. Im Folgenden sollen die Voraussetzungen eines "audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf" ebenso erörtert werden, wie daraus resultierende Konsequenzen für zahlreiche Online-Videoportale.

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