Software as a Service (SaaS) ist unbestreitbar eine der wichtigsten Entwicklungen in der Softwarenutzung bzw im Softwarevertrieb. Insoweit ist der Untertitel des hier angezeigten Werkes irreführend - SaaS (in welcher Form auch immer) ist jedenfalls eines nicht: Softwareüberlassung. Und das arbeitet Manhardt im einleitenden, immerhin 36 Seiten umfassenden Teil ihrer - übrigens mit dem Förderpreis der Wiener Juristischen Gesellschaft ausgezeichneten - rechtswissenschaftlichen Arbeit auch deutlich heraus. Hier werden neben SaaS auch verwandte Begriffe wie ASP, SaaP und Cloud Computing vorgestellt. Tatsächlich scheint, ermöglicht durch zunehmend flächendeckenden Einsatz der Breitbandtechnologie, die bloße Zurverfügungstellung von Software (so die als Kern des SaaS-Vertrages bezeichnete Kurzdefinition, S 51) die klassische Softwareüberlassung zunehmend zu verdrängen. Und damit stellen sich völlig andere Rechtsfragen, denen die Autorin in ihrer Dissertation auf den Grund geht. Hervorzuheben ist, dass sowohl datenschutz- als auch immaterialgüterrechtliche Aspekte bewusst unbehandelt bleiben sollen (S 34).