Fast genau 10 Jahre nach Einführung der speziellen Computerdelikte der §§ 126b und 126c durch das StRÄG 2002 (BGBl I 2002/134) ins StGB, wurden nun auch im Salzburger Kommentar zum Strafgesetzbuch Kommentierungen dazu von Martin Daxecker aufgenommen. Angesichts der (noch) am Rande liegenden Bedeutung dieser Computerdelikte in der Strafrechtspraxis, dürfte es die am Computerstrafrecht Interessierten wohl erfreuen, dass die Kommentierung gleichzeitig mit der des Betrugs (§ 146) mit der 26. Ergänzungslieferung erschienen ist und damit sogar noch vor einer Besprechung ua des Diebstahls (§ 127) in den Salzburger Kommentar zum StGB Eingang gefunden hat.