Die meisten Websites enthalten personenbezogene Daten Dritter und fallen somit in den Anwendungsbereich des DSG 2000. Der Betreiber einer Website fungiert daher als datenschutzrechtlicher Auftraggeber und ist für die Einhaltung der im DSG 2000 vorgesehenen Pflichten verantwortlich. Der folgende Beitrag bietet einen Überblick über die Meldepflicht des § 17 sowie die Informationspflichten der §§ 23, 24 und 25 DSG 2000.