BGB: §§ 276, 280 Abs 1, § 675v Abs 2
1. Die gleichzeitige Eingabe von zehn TAN (Transaktionsnummern) beim Log-In-Vorgang trotz eines ausdrücklichen Warnhinweises begründet einen zum Schadenersatz verpflichtenden fahrlässigen Sorgfaltsverstoß.
BGB: §§ 276, 280 Abs 1, § 675v Abs 2
1. Die gleichzeitige Eingabe von zehn TAN (Transaktionsnummern) beim Log-In-Vorgang trotz eines ausdrücklichen Warnhinweises begründet einen zum Schadenersatz verpflichtenden fahrlässigen Sorgfaltsverstoß.