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OGH: Die üble Nachrede - ein Erfolgsdelikt?

IT-Recht JudikaturOGHBearbeiter: Christian BergauerjusIT 2012/26jusIT 2012, 60 Heft 2 v. 27.4.2012

StGB § 111 Abs 1

StPO idF vor 2008: § 36 Abs 3, § 38

1. Das Vergehen der üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 StGB verlangt den Eintritt einer Gefahr für das Schutzobjekt "Ehre".

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