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OGH: Zum persönlichkeitsrechtlichen Briefschutz im Internet

IT-RechtJudikaturBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2011/61jusIT 2011, 131 Heft 4 v. 26.8.2011

UrhG: §§ 77, 78

1. § 77 UrhG ist eine persönlichkeitsrechtliche Bestimmung, die dem Schutz der Privatsphäre dient. Ihr liegt - ebenso wie § 7 Abs 1 MedienG - die Wertung zugrunde, dass der höchstpersönliche Lebensbereich eines Menschen ohne Zustimmung des Betroffenen nur ausnahmsweise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden darf.

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