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Zum Verhältnis des Auskunftsanspruchs gem § 87b Abs 3 UrhG zum Datenschutz: OGH 14. 7. 2009, 4 Ob 41/09x - Keine Auskunft über die Identität von Inhabern dynamischer IP-Adressen

IT-RechtMag. David Zykan, LL.M.jusIT 2009/103jusIT 2009, 206 Heft 6 v. 21.12.2009

Mit seiner richtungsweisenden Entscheidung vom 14. 7. 2009 schafft der OGH - zumindest vorerst - Klarheit in der lang umstrittenen Frage der Auskunftspflichten für Access-Provider über die Identität von Inhabern dynamischer IP-Adressen. Im Folgenden wird der Inhalt der Entscheidung dargestellt und auf die offengebliebenen Fragen hingewiesen.

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