Mit seiner richtungsweisenden Entscheidung vom 14. 7. 2009 schafft der OGH - zumindest vorerst - Klarheit in der lang umstrittenen Frage der Auskunftspflichten für Access-Provider über die Identität von Inhabern dynamischer IP-Adressen. Im Folgenden wird der Inhalt der Entscheidung dargestellt und auf die offengebliebenen Fragen hingewiesen.