Am 5. 12. 2008 hat die Datenschutzkommission (in der Folge kurz "DSK") eine richtungsweisende Entscheidung im Zusammenhang mit sog Whistleblowing-Hotlines getroffen. Der Inhalt dieser Entscheidung wird im Folgenden kurz dargestellt und die damit einhergehenden datenschutzrechtlichen Fragen näher erörtert.