ABGB: §§ 285, 292
EO: §§ 294, 331 ff
1. Die Internet-Domain als solche stellt lediglich eine technische Adresse im Internet dar: ihr kommt keine etwa mit einem Patent-, Marken- oder Urheberrecht vergleichbare ausschließliche rechtliche Stellung zu, die Ausschließlichkeit ist lediglich technisch bedingt. Gleichwohl ist die Möglichkeit der Pfändung von (privaten) Rechten aus einer Internet-Domain gem § 331 EO zu bejahen.