1. Streikbrecher im Recht auf Geheimhaltung verletzt
K121.419/0007-DSK/2009, 25. 2. 2009
Sachverhalt:
Die Ärztekammerorganisation (Bundeskammer und Landeskammern) bereitete im Frühjahr 2008 Protestaktionen gegen von der Bundesregierung angekündigte Reformen im Sozialversicherungs- und Gesundheitswesen vor, unter anderem am 16. Juni 2008 einen landesweiten Protesttag, an dem niedergelassene Ärzte ihre Ordinationen geschlossen halten sollten. Die Kurienversammlung fasste den Beschluss, dass "Streikbrecher", also Ärzte mit offenen Ordinationen an diesem Tag, veröffentlicht werden sollen. In einem Rundschreiben rief die Beschwerdegegnerin (eine Landesärztekammer) alle im betreffenden Bundesland niedergelassenen Ärzte zur Teilnahme auf. Der Brief enthält keinen ausdrücklichen Hinweis auf einen bestimmten Kurienbeschluss der niedergelassenen Ärzte, eine rechtlich bindende Teilnahmepflicht oder mögliche disziplinäre Folgen (Ordnungsstrafen), dafür jedoch die Mitteilung, dass eine Liste mit den Namen jener Ärzte, die ihre Ordinationen trotz Beschlusses ihrer Standesvertretung geöffnet haben, im Ärztemagazin auf der Homepage veröffentlicht werden.