Im Hinblick auf den hohen Stellenwert, welcher der elektronischen Vermittlung von Rechtsinformationen zukommt, ist das Rechtsinformationssystem des Bundes - RIS - von großer praktischer Bedeutung. Die Akzeptanz dieses Mediums wurde in den letzten Jahren sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor deutlich. Die Entwicklung des RIS hat sich im Laufe der Zeit als sehr dynamisch erwiesen. Dies gilt nicht nur für die technische Seite, sondern auch für die Produktion. Um mit der technischen Entwicklung standhalten zu können, wurden und werden laufend Verbesserungen im RIS durchgeführt. Eine im Jahr 2006 eingesetzte Kommission erhob die Wünsche der BenutzerInnen und definierte die erforderlichen technischen und inhaltlichen Umsetzungsschritte mit dem Ziel, das Rechtsinformationssystem noch benutzerfreundlicher und moderner zu gestalten. Das System wurde vollständig überarbeitet, bietet nun wesentlich mehr Komfort und ist im Zugang barrierefrei (WAI-A nach WCAG 1.0).