RBÜ: Art 2 Abs 6, Art 5 Abs 1 u 2
TRIPS: Art 9 Abs 1, Art 14, 41 Abs 1, Art 59, 61
Die Welthandelsorganisation hat am 26. 1. 2009 zu einer Beschwerde Stellung genommen, in der die USA Chinas Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen und Produktpiraterie rügen. Das Panel ist allerdings nur einem von den drei angeführten Punkten nachgekommen. Der gänzliche Ausschluss "anstößiger" und "unmoralischer" Werk aus dem Copyright entspreche nicht den Verpflichtungen aus der RBÜ (Berner Urheberrechtsübereinkommen) und dem TRIPS (Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights-Abkommen). Zensurmaßnahmen seien zwar erlaubt, dürften aber nicht einen völligen Entfall des Urheberrechts bewirken.