UWG: §§ 7, 14
ZPO § 405
1. Eine Unterlassungsverpflichtung auf ausschließlich urheberrechtlicher Grundlage stellt nicht sicher, dass die beanstandeten Aussagen nicht auf andere Weise verwendet werden.
UWG: §§ 7, 14
ZPO § 405
1. Eine Unterlassungsverpflichtung auf ausschließlich urheberrechtlicher Grundlage stellt nicht sicher, dass die beanstandeten Aussagen nicht auf andere Weise verwendet werden.