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Datenspeicherung ausländischer EU-Bürger in einem zentralen Register

Datenschutz & E-Government JudikaturSchlussanträge des GeneralanwaltsBearbeiter: Dietmar JahneljusIT 2008/106jusIT 2008, 221 Heft 6 v. 22.12.2008

RL 95/46/EG (DatenschutzRL - DSRL): Art 7 lit e

RL 2004/38/EG (AufenthaltsRL): Art 8 Abs 3

Die Speicherung personenbezogener Daten ausländischer EU-Bürger in einem zentralen Register ist mit dem Erforderlichkeitsgebot des Art 7 lit e DSRL unvereinbar, soweit es auch Daten enthält, die nicht in Art 8 Abs 3 AufenhaltsRL genannt sind, und soweit darauf auch andere Behörden als die Zuwanderungsbehörden zugreifen können.

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