BGB: §§ 276, 278, 280, 676a
1. Keine Verletzung von Sorgfaltspflichten des Kontoinhabers im Fall eines Online-Zugriffs eines Dritten auf das Konto mittels des Einsatzes "bösartiger Software" (Keylogger).
2. Eine Rechtsscheinhaftung des Kontoinhabers kann in Fällen dieser Art ebenfalls nicht angenommen werden.